FAQ Frequently Asked Questions
Was bedeutet es, wenn in der Stellenanzeige steht: „Die Vermittlung ist mit einem Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit o. dem Jobcenter kostenlos.“
Grundsätzlich sind Angebote von privaten ArbeitsvermittlerInnen kostenpflichtig. Mit einem Vermittlungsgutschein übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur die Kosten für die Vermittlung.
Warum wird ein Vermittlungshonorar fällig, wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben?
- Wir sind ein privates Unternehmen ohne staatliche Zuwendung.
- Wir bieten eine Dienstleistung an vergleichbar mit Bildungsinstituten, Beratungsunternehmen, Immobilienmaklern u.ä.
- Ein Honorar wird nur fällig, wenn wir Sie erfolgreich vermitteln.
Warum muss ich meine Originalunterlagen mitbringen?
- 1/3 aller Bewerbungen sind gefälscht! Wir prüfen im Namen unserer Kunden die Wahrhaftigkeit Ihrer Angaben!
- Wir scannen alle Ihre Unterlagen ein und digitalisieren alle Dokumente. So können wir zeitnah und häufig Ihr Exposé postalisch oder als PDF-Dokument an unsere Kunden versenden.
- Das Einscannen von Originalunterlagen bringt im Ergebnis eine wesentlich bessere Qualität als das Einscannen von Kopien.
Was ist zu beachten, wenn man eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch nimmt?
Wie können Sie sich am Markt orientieren? Hier ein paar Tipps:
- Informieren Sie sich auf der Homepage der Anbieter!
- Zertifizierte Vermittler/-innen sind geprüft und orientieren sich an den Qualitätsrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums.
- Achten Sie auf Fach- und Branchenkenntnisse!
- Der/die Vermittler/in muss mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag schließen, in dem insbesondere die Vermittlungsvergütung angegeben ist, die Sie an die Vermittler/in zahlen sollen. Es gelten bestimmte gesetzlich festgelegte Höchstbeträge. Mit der Vergütung sind alle Vermittlungsleistungen (dazu gehören auch die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen, Eignungstests, Karriereberatung, Bewerbungstraining und so weiter) abgegolten. (In der Link- und Dateiliste auf der Seite der Arbeitsagentur finden Sie eine Übersicht über die Höchstbeträge und weitere Details.)
- Vorsicht bei so genannten Koppelungsgeschäften - zum Beispiel, wenn die Vermittlung von teuren Weiterbildungskursen abhängig gemacht wird!
- Unterschreiben Sie keine Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten, keinen anderen Vermittler in Anspruch zu nehmen! Derartige Verträge sind rechtswidrig und unseriös!
- Übrigens, Sie können Vermittlungsverträge auch jederzeit kündigen!
- Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de
